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Stefan Templ

 
Die vergessliche Nation - Über nichtbewältigte Vergangenheit in Österreich

Stefan Templ

Das Jahr 1938 hat nicht nur einen Kahlschlag für das österreichische Geistesleben bedeutet. Die Vertreibung und der Raub an der jüdischen Bevölkerung hat einen bis zum heutigen Tage urbane wie ländliche Lebensräume veröden und verwahrlosen lassen.

Etwa der zweite Wiener Gemeindebezirk, die Leopoldstadt mit ihren einstens vornehmen Boulevards, der Praterstrasse mit Palazzi im venetianischen Stil, der Taborstrasse mit der dominanten Produktenbörse oder dem Villenviertel der Venedigerau: 60 Prozent der Einwohner waren Juden und ihre Vertreibung 1938 wurde sichtbar eingeläutet durch mehr als 20 brennende Synagogen – es folgte die Enteignung respektive Liquidierung hunderter Geschäfte, Gewerbebetriebe, Restaurants und Beisln – der Bezirk war verödet.

In der Nachkriegszeit war der zweite Bezirk als Hurenviertel verrucht.

Erst in den 90er Jahren konnte er wieder durch die Spekulation um eine Weltausstellung mit seiner sehr guten Anbindung an den ersten Bezirk punkten.

Nicht alle einst enteigneten Vertriebenengebiete konnten sich erholen:

der Semmering - einstens in einem Atemzug mit St. Moritz, Nizza und Biaritz genannt - lebte von der Spannung von Großstadtkultur und Naturkulisse. Heute begegnen wir hier einer morbiden teils verwahrlosten Gegend.

Man könnte noch andere Landstriche, Enklaven in Österreich nennen:

Badgastein etwa, einst Weltkurort 1938 ethnisch gesäubert und enteignet seither dem Verfall preisgegeben. Die einstigen Luxushotels sind heute Ruinen.

Weniger bekannt ist, dass etwa der steirische Grundlsee sommerliches Zentrum der europäischen Psychoanalyse war: Willhelm Reich verbrachte seine Sommer genauso hier wie der Prager Psychoanalythiker Otto Fenichl oder der Deutsche Hans Sachs oder Jeanne Lampl-de Groot. Der Grundlsee beherbergte auch die Sommerschule der Eugenie Schwarzkopf - die Schwarzwaldschule – das war das liberale Wiener Mädchengymnasium wo Kokoschka und Loos unterrichteten.

In Gössl am Grundlsee kaufte sich auch die aus Böhmen stammende Industriellen- und Kunstmäzenenfamilie Mautner (Textilwerke Isaac Mautner &Sohn, Nachod / Wien) einen Bauernhof. Der Sohn Konrad Mautner lebte ganzjährig hier und brachte als erster einen Band der regionalen Mundartlieder im Jahre 1912 heraus (Steyerisches Rasplwerk, Wien 1910) , er besass ausserdem eine der grössten Volkskusnstsammlungen des Salzkammergute und förderte die Trachtenproduktion.

Das benachbarte Altausse war bekanntlich Sommerssitz der Dichterfürsten Hofmannsthal, Wassermann und Hermann Broch, der im März 1938 hier verhaftet wird.

Theodor Herzl, der Gründer des politischen Zionismus, schrieb von hier seine Feuilletons für die Neue Freie Presse und manchen mag es wundern, wenn er den geistigen Staatsgründer Israels in Altausseer Trachtenkleidung abgebildet sieht – alles Bilder der Sehnsucht nach Assimilation die 1938 abrupt endete:

Das Ausseerland bildete fortan den Kern der „Alpenfestung“ einer Rückzugsgegend für Nazi-Bonzen.

In all dieses Orten wurde heftig geplündert und enteignet, an den Arisierungsgrad von Bad Ischlreichen sie aber nicht heran. In Ischl ergriff der Anwalt Dr. Konrad die Initiative und bot bereits im März 1938 die noch nicht enteigneten jüdischen Immobilien in deutschen Blättern zum Verkauf an.

Die Nazi-Enteignungen machten natürlich nicht bei den jüdischen Bürgern Halt: Hitler verwandelte das niederösterreichische Allensteig, die Gegend seiner Vorfahren durch die Enteignung der Bauern in den grössten Truppenübungsplatz Mitteleuropas um – die Republik Österreich hielt an dem Unrecht fest. Ein ganzer Landstrich wurde zu Niemandsland. Und niemand bekam etwas zurück.

Es gibt auch da einen Bezug zur Steiermark: Die Feifrau von Lentz war die Eigentümerin des Schlosse Allensteig das die Nazis enteigneten . Als Ersatz bekam sie die Herrschaft Reithenau bei Hartberg, welche der Industriellenfamile Anninger gehörte, die nach Brasilien flüchtete.

Das Jahr 1945 brachte bekannterweise nicht den erwünschten Bruch mit dem Nazi-Regime. Österreich bekam auf der Konferenz von Moskau im Jahre 1943 den Opferstatus zu gesprochen – demnach war Österreich das erste Opfer Hitlerdeutschlands.

Das hat sich verheerend auf die Entschädigungen und Restitutionen ausgewirkt. Noch Bundeskanzler Schüssel brachte im Jahre 2000 das ins Treffen als es um Wiedergutmachungszahlungen ging.

Gleich 1945 versuchte wesentliche Repräsentanten der Regierung – allen voran Staatspräsident Renner und Bundeskanzler Figl – die Hoffnungen der Vertriebenen auf Rückkehr zu zerstreuen.

Vor allem die Sozialdemokratie befürchtete, dass dadurch ehemalige hohe Parteifunktionäre (?!) zurückkehren könnten.

Das Verhalten des späteren Bundespräsident Adolf Schärf ist da stellevertretend für viele.

1938 hat er als Anwalt bei Arisierungen massgeblich mitgewirkt (Haus Schlesinger, Wien 2 Schüttelstrasse 19a) hat und selbst die Anwaltskanzlei samt Wohnung von Arnold Eisler in Wien 8 Skodagasse 1 „arisiert“.

Bis heute hängt an dem Haus eine Gedenktafel „Hier lebte Adolf Schärf von 1938 – 1965“ kein Wort der Erläuterung. Dieser Adolf Schärf ist eben 1945 von dem in die USA geflüchteten ehemalige Wiener Finanzstadtrat Hugo Breitner gebeten worden ihm bei der Rückkehr behilflich zu sein. Schärf antwortete lapidar: Das sei sehr schwierig. Die Situation in Wien wäre angespannt und er könnte Breitner nicht einmal ein Gemeindebauwohnung verschaffen. Eine besondere Ironie: Hugo Breitner schuf 1922 als Finanzstadtrat die Grundlagen zur Errichtung des „Roten Wien“, zur Errichtung von 65 000 Wohnungen binnen 12 Jahre.

Breitner verstarb ein Jahr darauf in den USA.

Schärf kandidierte bekanntlich 1957 für die Bundespräsidentenwahl und scheute vor Wahlsprüchen wie diesem nicht zurück: „Wer einmal schon für Adolf war, wählt ihn auch dieses Jahr“.

In den Jahren 1946-48 erliess das österreichische Parlament sieben Restitutionsgesetze. Einer der verfassenden Juristen war der ehemalige Nationalsozialist und Verantwortliche für die Arisierung der Grossindustrie: es war Walter Kastner. Die Gesetze selbst waren diskriminierend wider das Bürgerliche Gesetzbuch. So konnten nur Erben in direkter verwandtschaftlicher Linie Rückstellungsanträge stellen. Kam eine ganze Familie um, so konnten etwa von Kousins, Tanten oder Onkeln keine Ansprüche gestellt werden. Das war nicht der einzige Moment wo Ariseure geschützt wurden. Die Republik Österreich eben selbst Opfer forderte per Gesetz die Geschädigten zu Vergleichen auf. Ein Beispiel:

Eine Mietshaus wird um ein Achtel des Schätzwertes „arisiert“. Der Käufer „Ariseur“ zahlt den Kaufpreis auf ein Sperrkonto, auf das der jüdische Besitzer keinen Zugriff hatte. Von diesem Sperrkonto wird etwa die vor der Emigration vorgeschrieben Judenvermögensabgabe gezahlt, eine diskriminierende Steuer. Nach dem Krieg fordert der Geschädigte sein Haus zurück. Das Gesetz verpflichtet ihn nun diesen seinerzeit läppischen Kaufpreis verzinst an den Ariseur zurückzuzahlen. Den Einwand des jüdischen Geschädigten: „Ich habe das Geld ja nie bekommen“ lassen die Gerichte nicht gelten und entscheidet folgendermassen:

„Dank der Zahlung konnte der Jude auswandern, das Geld ist an den Ariseur zu zahlen“. Die meisten Vertriebenen gingen dann nach dem Krieg gezwungenermassen schlechte Vergleiche ein.

Zu erwähnen ist auch, dass viele der Richter eine Nazivergangenheit hatten.

So war etwa ein illegaler Nationalsozialist, Otto Rothe hiess er, Vorsitzender der Obersten Rückstellungskommission. Rothe war kein einfacher Illegaler. Rothe fällte noch im April 1945 als Nazistaatsanwalt Todesurteile so gegen den Bekannten Widerstandskämpfer Karl Biedermann der am 8. April am Floridsdorfer Spitz öffentlich gehängt wurde.

Ein weiteres Moment warum die Ariseure reüssieren konnte war der Beginn des Kalten Krieges. Die Österreich umgebenden Staaten waren bereits Volksdemokratien und die Westmächte wollten keinen Druck auf Ewiggestrige ausüben. Etwas absurd, dass in Österreich ein linkes Protestwähler entstehen sollte.

Erst mit dem Fall Waldheim begann die Opfertheorie in Wanken zu kommen. Die Politik hat indirekt darauf reagiert: Die Rückstellungsvergleiche ab den Jahren 1948 wurde grossteils skatiert, vernichtet. Man kannte sichtlich den Inhalt und fürchtete dass sich die Diskussion dorthin bewegen könnte.

Doch das wurde erst Thema nach dem Fall des Eisernen Vorhanges.

Jenseits der Grenzen Österreichs öffneten sich die Archive, es kam zur Verabschiedung von Restitutionsgesetzen. Der Westen war nun nach dem Ende des kalten Krieges kritisierbar. Die Amerikaner greifen eine altes heisses Eisen an und fordern die Schweizer auf Raubgold und Konten offen zu legen und zurückzugeben.

Im Bankenland Schweiz war es ein Kontenskandal der den Eidgenossen ihren einstigen Raubzug vor Augen führte. Die „Kulturgroßmacht“ Österreich hingegen stolperte im selben Jahr, es war 1997, über die Kunst: Die Beschlagnahme von zwei Schiele-Gemälden im Museum of Modern Art erzwang die Auseinandersetzung mit Raubkunst. Das Parlament verabschiedete ein neues Kunstrestitutionsgesetz, das eigentlich vielmehr ein josephinischer Gnadenakt ist denn: die Beraubten, die Geschädigten haben keine Möglichkeit zur Stellungnahme und es fehlt vor allem der Instanzenzug, also der Rechtsweg. Folgerichtig wurde es auch nur Lex Rothschild genannt, denn Gehrer, die damalige Kulturministerin glaubte mit der Bereinigung der Rothschildansprüche würde die Sache erledigt sein.

Im Laufe der letzten zehn Jahre wurde doch einiges restituiert, der prominenenteste Fall war die Rammlung des böhmischen Zuckerindustriellen Ferdinand Bloch-Bauer.

Die Restitutionswerber hatten ursprünglich Ministerin Gehrer einen Vergleich vorgeschlagen, wonach das Klimt-Gemälde „Goldene Adele“ in Wien geblieben wäre. Die Ministerin lehnte ab und empfahl den Gang zum Gericht. Der Steuerzahler musste für diese Fehlentscheidung aufkommen, genauso wie er die Anwaltskosten für das Fehlverhalten Leopolds aufkommen muss. Ein zehnjähriger Rechtsstreit mit dem Staate New York geht in die Millionen: auch hier sind die Besitzverhältnisse unstrittig. Das Bildnis Wally steht eindeutig den Erben nach Lea Bondy zu.

Rechtswidrige Restitutionsgesetze , Nazirichter die über Restitutionen zu entscheiden hatten und gegenwärtig Ministerinnen die den Raubzug nicht eingestehen wollen: dafür haben die Steuerzahler heute zu zahlen.

Es ist durchaus zu begrüssen, dass die Republik im Jahre 2001 ein Entschädigungsfondsgestz erliess das einen symbolische Zahlung an Opfer des Faschismus vorsieht. Warum haben jedoch das Steuerzahler zu berappen die nach 1945 geboren wurden? Warum hat eine Generation zu zahlen die mit den Verbrechen des Nationalsozialismus nichts zu tun hatte? Gibt es eine ewige Kollektivschuld?

Man weiss wo die Profiteure des Holocaust und Ihre Nachfahren leben: in den von ihnen „arisierten“ Häusern.

Herr Rudolf Leopold wohnt in dem Haus im Herzen von Grinzing (1190 Wien, Cobenzlgasse 16) das sein Vater, Sektionschef Rudolf Leopold) 1940 „arisiert“ hat. Warum sollte man Herrn Leopold in dieser Sache nicht belangen. Sein Vater hat das Hause nicht im guten Glauben erworben also sollte der Fall auch nicht der Verjährung unterworfen sein.

Ebenso kann man da den Fall des Kärntner Bärntals anführen, das der Südtiroler Josef Webhofer 1940 „arisierte“. Nach dem Kriege stebte die enteignete Eigentümerin aus Pisa, Mathilde Roifer die Rückstellung an. Sie musste sich nach jahrelangen Verhandlungen mit einem exttrem ungerechten Verglich abfinden, mit der Rückstellung von 7000 Festmetern Hplz (der Besitz umfasst 1 600 ha). Von Josef Webhofer geht der Besitz auf Wilhelm Webhofer über der das Bärntal im April 1986 an seinen Großneffen Jörg Haider schenkt.

Doch das ist nicht der einzige „Arisierungsfall“ in Österreich der ein Nahverhältnis zur Tagespolitik hat. Karl Clemens Kristen „arisiert“ 1938 die florierende Firma „Normalia“, welche orthopädische Heilbehelfe herstellte. Kristen „übernimmt den grossen Betrieb (Eigentümer Ernst Fürth) um 3 220 Reichsmark was einem einmonatigen Reingewinn entspricht. Nach dem Krieg kommt es auch hier nicht zur Rückstellung. Bis heute befindet sich die Firma in „Familienbesitz: Christine Vranitzky, geborene Kristen, die Frau des früheren österreichischen Bundeskanzlers ist mit ihrem Bruder Eigentümerin.

Auch der österreichische Hochadel beteiligte sich an dem Raubzug: So arisierte Grafin Nora Herberstein (Vurberg bei Pettau) 1938 die Döblinger Villa der Alice Winter (1190 Wien Chimanistrasse 3). Eine Rückgabe oder Entschädigung gab es nie. Die Nationalsozialistin Gräfin Hilde Attems „arisierte“ die grosse Kunsthandlung Ignaz Pick (Landesgerichtsstrasse 20) Entschädigung oder Rückgabe gab es keine.

Weitere feine Familien, die Profiteure des Holocaust waren: Harald Prinzhorn und Walther Reintaller „arisieren“ die Papierfabrik von Samuel und Adele Pam in Nuenkirchen, der Radrennfahrer Ferry Dusika „arisiert“ den Fahrradhandel des Adolf Blum (Wien 21, Brünnerstrasse 45) der Dirigent Karl Böhm „arisiert“ die Villa Regenstreif in Wien 18, Sternwartestrasse 70, der Stahlindustrielle Friedrich Bogner „arisierte“ zwei Villen im Cottage (Villa Neufeld Weimarerstrasse 57 und Villa Denes, Gymnasiumstrasse 81 heute im Besitz seines Sohnes des Kunsthistorikers Dieter Bogner) Die Familie Harmer, welche die Ottakringer Bruaerei samt umfassenden Liegenschaftsbesitz der Familie Kuffner raubte (nach dem Krieg kam es zu einem „Vergleich“ : die Harmers mussten lediglich einen Teil der Erträgnisse abliefern. Kaufpreis wurde somit keiner gezahlt). Die Liste liesse sich um viele illustre Namen fortsetzen, wie den Fürsten Liechtenstein, den Stahlindustriellen Flick, den Industriellen Rhomberg, der Familie Zumtobel...

Die Republik Österreich selbst hat sich ebenfalls im Jahre 2001 verpflichtet, jene enteigneten Liegenschaften, die im Eigentum der öffentlichen Hand sind und bei denen es nach dem Kriege zu keinen Restitutionen kam oder zu extrem ungerechten Vergleichen kam, den ursprünglichen Eigentümern resp. deren Erben zurückzugeben. Eine dafür eingerichtete Schiedsinstanz hat seit Inkraftretens des Gestzes vor knapp acht Jahren die Rückstellung von 11 Liegenschaften österreichweit empfohlen. Den Wert einer solchen Empfehlung möchte ich Ihnen an Hand des grössten anhängigen Falles, des seinerzeitigen Sanatoriums Fürth in der Wiener Josefstadt demonstrieren.

Das weit über die Grenzen Österreichs bekannte Geburtssanatorium Fürth stand 1938 im Eigentum von Lothar Fürth. Der wurde am 3.April 1938 von seinem Hausmeister gezwungen den Gehsteig mit der Zahnbürste zu reinigen – also das was die Wiener Reibepartien nannten. Lothar und seine Frau Suse ertrugen das nicht gingen in den Operationssaal des Sanatoriums und verabreichten sich eine Giftspritze.

Die Verlassenschaft wurde ohne die Erben zu berücksichtigen abgewickelt, das Sanatorium ging an die Wehrmacht.

1945 wird es von der amerikanischen Besatzungsbehörde beschlagnahmt und für die nächsten 62 Jahre als Konsulargebäude genutzt.

Die Nachkriegsrestitutionsgesetze mit ihren diskriminierenden Charakter erlaubten den Erben nicht ihren Restitutionsanspruch einzulösen. Das Gebäude fiel durch die Bestimmungen des Staatsvertrages 1958 an die Republik Österreich.

Im Jahre 2001 verabschiedet dann wie schon erwähnt das Parlament ein neues Restitutionsgesetz. Die 39 Erben Lothar Fürths, die nie eine Entschädigung für das Sanatorium bekamen, beantragten nun deren Rückstellung.

Gut ein Drittel werden jedoch nicht die Erben bekommen, sondern die Genealogen und Anwälte die 38 der 39 Erben in den USA, Grossbritannien und Schweiz ausgeforscht und unter Vertrag genommen haben. Eine Erbin stellte den Antrag selbst. Nach jahrelangem Streit mit der Finanzprokuratur, das ist vereinfacht gesagt die Anwaltschaft der Republik Österreich, empfiehlt im November 2005 die Schiedsinstanz für Naturalrestitution die Rückgabe des Gebäudes.

Die Amerikanische Botschaft, die einen unbegrenzten Mietvertrag mit der Republik hatte und für ca5000 Quadratmeter Nutzfläche monatlich 2 500 Euro bezahlte, räumt im März 2007 das Gebäude. Inzwischen kündigt Anwalt Dr. Lansky das Verkaufsinteresse seiner Mandanten an und veranstaltet – ohne dass das Gebäude restituiert ist und ohne Zustimmung aller Erben – ein internes Bieterverfahren. Als Bestbieter geht eine in Wien völlig unbekannte ukrainische Käufergruppe hervor.

Eine der Erbinnen weigert sich jedoch vor Restitution der Liegenschaft einem Verkauf zuzustimmen. Der gegenwärtige Eigentümer der Liegenschaft, die Bundesimmobiliengesellschaft, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erklärt jedoch der Erbin das Gebäude nur zu restituieren falls auch sie vor der Restitution einen verbindlichen Kaufvertrag unterschreibt.

Nun ist das von Seiten der Republik dieselbe Vorgangsweise wie in den späten 40er und 5er Jahren, nämlich die Rückgabe an Bedingungen zu knüpfen. Genau aus diesem Grund, dass nämlich beispielsweise Kunstsammlern ihre Werke nur zurückgeben wurden wenn sie den Museen sofort wieder einen Teil davon schenkten, Genau dieser Misstand, dieses Abpressungen, waren 1998 der Anlass ein neues Kunstrestitutionsgestz zu schaffen und 2001 ein neues Naturalrestitutionsgestz zu verabschieden.

Ein knappes Jahrzehnt ist nun der grösste österreichische Immobilienrestiutionsfall anhängig: wie lange werden die Erben noch zu warten haben? Es fehlt lediglich die Unterschrift des Wirtschftsministers.

(C) Die Autoren changed: 12. Februar 2019