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Projekte / Kloster Ohne Namen / Ausführung 3.0. Übersicht der Ausführung Wie macht man das? 3.1. Zeitrahmen: In einem Jahr schlüsselfertig 3.2. Finanzierungsstruktur 3.2.1. Durch bezahlen einer einmaligen Bau-/ Mitgliedsgebühr (365 x 100 = 36.500 €) erwirbt das Mitglied das Recht dauernd seine ganze Lebenszeit in der Anlage zu verweilen. 3.2.2. Durch bezahlen von z.B. 14 x 100 = 1.400 € erwirbt das Mitglied das Recht in seiner ganzen Lebenszeit jedes Jahr 14 Tage in der Anlage zu verweilen. 3.3. Lebenslange Mitgliedschaft durch eine Spende für die Erstellung dieser 100 Schlaf- / Verweilplätze (z.B. 36.500 € ununterbrochenes / ewiges Verweilrecht, allerdings ohne Vererbungsrecht). 3.3.1. Bei Tod des Mitglieds wird dieser Verweilplatz frei für ein neues Mitglied. 3.3.2. Bei Austritt des Mitglieds wird dieser Verweilplatz frei für ein neues Mitglied. Das ausgetretene Mitglied erhält seine Mitgliedsgebühr zurück, nachdem das neue Mitglied seine Gebühr entrichtet hat. 3.4. Die Mitgliedschaft in dieser Gemeinschaft / Verein / Stiftung ist nicht vererbbar. |
(C) Die Autoren | changed: 4. Januar 2016 |